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Investitionsbooster Sonderabschreibung

Für Elektroautos (BEV), die ab 2026 als Firmenwagen angeschafft werden, gilt eine stark beschleunigte Abschreibung. Bereits im ersten Jahr können Unternehmen 75 % der Kosten absetzen. Anschließend folgen 10%, 5%, 5%, 3% und 2% über insgesamt 6 Jahre. Die Sonderabschreibung ist für reine Elektrofahrzeuge anwendbar. Sie gilt in der Regel nur für gekaufte und nicht für Leasingfahrzeuge. Das Fahrzeug muss im Betriebsvermögen gebucht sein. Beim Leasing bleibt meist die Leasinggesellschaft Eigentümer, weswegen die Sonderabschreibung meist nur bei Kauf oder Mietkauf möglich ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit über die genauen Konditionen und den Ablauf.